AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich 
Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und 
das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die 
Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer 
angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges 
Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen,
unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim 
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen 
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt
der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro 
berechnet.

Dies gilt für Privatrechnungen über Wahlleistungen gleichermaßen.

Kurse

Rückbildungskurs

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet,  sofern der Kurs innerhalb der ersten 9 Lebensmonate des Babys abgeschlossen wird. Die Teilnahme an den einzelnen Stunden wird von der Teilnehmerin quittiert und nach Abschluss des Kurses über die jeweiligen GKV abgerechnet.

Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Die Kursstunden bauen aufeinander auf; somit ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie ggf. eine Privatrechnung in Höhe der Anzahl der versäumten Termine. 

Bei Privater Krankenversicherung erhält die Teilnehmerin eine Rechnung über die Kursgebühr nach dem aktuellen Privatgebührenkatalog, die entsprechend der Zahlungsfrist zeitnah beglichen werden muss. Die Rechnung kann nach Beendigung des Kurses bei der PKV eingereicht werden. 
Die Erstattung ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif (bitte selbst prüfen, ob Kurskosten im Tarif enthalten sind).

Teilnahme ohne Erstattung durch eine Krankenkasse:Teilnehmerinnen, deren Kinder schon älter sind oder auch Frauen ohne Kind, die sich mit Haltung, Beckenboden, etc. beschäftigen und diese stärken möchten, können die Kursgebühr von 100,00 € auch selbst übernehmen. Die Rechnung über die Kursgebühr erhalten sie nach der Anmeldung und muss entprechend der Zahlungsfrist zeitnah beglichen werden.

Der Rückbildungskurs ist ein Präsenzkurs.

Für alle Teilnehmerinnen gilt: Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.