Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich
Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und
das weitere Vorgehen besprechen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die
Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges
Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen,
unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt
der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro
berechnet.
Dies gilt für Privatrechnungen über Wahlleistungen gleichermaßen.
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, sofern der Kurs innerhalb der ersten 9 Lebensmonate des Babys abgeschlossen wird. Die Teilnahme an den einzelnen Stunden wird von der Teilnehmerin quittiert und nach Abschluss des Kurses über die jeweiligen GKV abgerechnet.
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen lediglich die besuchten Kursstunden. Bei mehr als 2 versäumten Stunden entstehen ggf. Kosten entsprechend der aktuellen Hebammengebührenordnung für jeden weiteren versäumten Termin, die die Teilnehmerin selbst tragen muss. Ggf. erhalten Sie nach Abschluss des Kurses eine Rechnung in entsprechender Höhe.
Die Kursstunden bauen aufeinander auf; somit ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Bei Privater Krankenversicherung erhält die Teilnehmerin nach Abschluss des Kurses eine Rechnung über die Kursgebühr nach dem aktuellen Privatgebührenkatalog, die entsprechend der Zahlungsfrist zeitnah beglichen werden muss (unabhängig von der Erstattung der PKV). Die Rechnung kann bei der PKV eingereicht werden.
Die Erstattung ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif (bitte selbst prüfen, ob Kurskosten im Tarif enthalten sind).
Teilnahme ohne Erstattung durch eine Krankenkasse:Teilnehmerinnen, deren Kinder schon älter sind oder auch Frauen ohne Kind, die sich mit Haltung, Beckenboden, etc. beschäftigen und diese stärken möchten, können die Kursgebühr von 100,00 € auch selbst übernehmen. Die Rechnung über die Kursgebühr erhalten sie nach der Anmeldung und muss entprechend der Zahlungsfrist zeitnah beglichen werden.
Der Rückbildungskurs ist ein Präsenzkurs.
Für alle Teilnehmerinnen gilt: Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.